Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser website ist:

Andreas Sippel
Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer IFMGA

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Kurat-Ostler-Weg 1 1/2
D-83646 Bad Tölz
m +49 176 81135162
email info@climbnice.com

alle Bilder: climbnice©

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von climbnice – Andreas Sippel

1. Bergsport ist Risikosport

Bergführer sind die Risikomanager beim Bergsteigen. Jede von uns geführte Veranstaltung möchte etwas Abenteuer sein, einen Hauch von Ungewissheit besitzen und auch ein gewisses Wagnis eingehen, denn gerade dies macht den besonderen Reiz des Bergsports aus. Trotz umsichtiger Vorbereitung und gewissenhaftester Durchführung bleibt dennoch ein gewisses Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen.

Als Bergführer sind wir auch Erlebnismanager. Wir wollen und können aber keine Garantie für die Erfüllung von Gipfelwünschen oder Reisevorstellungen des Einzelnen geben. Auch erwarten wir eine den Anforderungen angemessene eigenständige Vorbereitung, eigenverantwortliches Handeln sowie Umsichtigkeit gegenüber anderen Teilnehmern und der Umwelt.

Hierüber sollten Sie sich vor der Buchung im Klaren sein und in diesem Bewusstsein teilnehmen.

2. Teilnahmebedingungen

Teilnehmen kann Jede/Jeder, die den in der jeweiligen Touren- oder Kursbeschreibung angeführten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Unsere Kursleiter und Führer sind berechtigt, zu Beginn und auch noch während der Tour/des Kurses TeilnehmerInnen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Soweit wir durch den Ausschluss Aufwendungen ersparen, oder von Leistungsträgern zurück bekommen, erstatten wir der TeilnehmerIn deren Wert.

3. Anmeldung, Buchungsbestätigung und Zahlung

Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder per Email erfolgen. Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der AGB von climbnice zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung (email). Zeitgleich oder nach Vertragsschluss erhalten Sie unsere Rechnung. Nach Rechnungserhalt ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Rechnungsbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Tour-/Kursbeginn zu zahlen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Erhalten Sie die Rechnung aufgrund kurzfristiger Anmeldung 14 oder weniger Tage vor dem Touren-/ oder Kursbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei der Anmeldung Dritter durch Sie, stehen Sie für deren Vertragspflicht genauso wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein.

4. Leistungen von climbnice, Leistungs- und Preisänderungen, Mitwirkungspflicht der ReiseteilnehmerIn

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben der Ausschreibungen der einzelnen Kurse und Touren. climbnice behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungsangaben zu erklären, über die die ReiseteilnehmerIn vor Buchung informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen aus den Prospektbeschreibungen während der Reise liegen in der Natur des Outdoorsports und sind deshalb jederzeit möglich.
Änderungen wesentlicher Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden (etwa aufgrund der Wetter- oder Schneeverhältnisse) und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour/des Kurses nicht beeinträchtigen. Über wesentliche Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Tour/einem anderen Kurs verlangen, wenn wir in der Lage sind, dies aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung unsererseits geltend machen. Soweit geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben Gewährleistungsansprüche unberührt.
Die Leiter, die climbnice für die Veranstaltungen einsetzt sind ausreichend qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Alle Hilfsmittel, persönliche Ausrüstung sowie Medikamente, die Sie benötigen, müssen von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Sie eine Tour vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Bei Leistungsstörungen ist die ReiseteilnehmerIn verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Insbesondere muss sie ihre Beanstandungen dem climbnice-Vertreter mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt es die ReiseteilnehmerIn schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, besteht kein Anspruch auf Minderung.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat die ReiseteilnehmerIn innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber climbnice geltend zu machen.
Vertragliche Ansprüche der ReiseteilnehmerIn verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchungen

Nehmen Sie nach Tour-/Kursantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns aber um Erstattung etwaiger ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.
Die ReiseteilnehmerIn kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei climbnice. Der ReiseteilnehmerIn wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt die Kundin/der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so berechnen wir folgende Reisegebühren:
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%
– vom 29. bis 15. Tag 50%
– vom 14. Tag bis zum Reiseantritt 70%
– Nichtantritt und ohne schriftliche Mitteilung 100%.
Die ReiseteilnehmerIn kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reisevoraussetzungen genügt. Die ReiseteilnehmerIn und der Dritte haften climbnice als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

6. Mindesteilnehmerzahl und Rücktritt

Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Touren-/Kursbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und wir bei Abschluss des Vertrags den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu dem Ihnen spätestens die entsprechende Erklärung zugegangen sein muss, und wir zudem in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben.
Wir werden einen etwaigen Rücktritt spätestens 14 Tage vor Tour-/Kursbeginn erklären; sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für uns früher ersichtlich werden, erfolgt die Erklärung unverzüglich. Geleistete Zahlungen erhalten Sie unverzüglich zurück. Eine Durchführung der Reise unter der Mindestteilnehmerzahl ist nur nach einem neu zu errechnenden Preis möglich. Sollten Sie eine Durchführung der Veranstaltung zu dem neuen Preis wünschen, so stellt dies ein neues Angebot dar. Durch Ihr Einverständnis kommt ein neuer Vertrag zustande, zu dessen Bedingungen die Reise durchgeführt wird.
climbnice kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Leiter feststellt, dass die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen vom Reiseteilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Reise gefährdet oder sogar eine Gefährdung der anderen Reiseteilnehmer und des Leiters entsteht. Der Leiter ist dazu berechtigt, in diesem Falle eine Kündigung bzw. eine Programm Änderung auszusprechen.
Der Reisepreis ist bei Abbruch der Reise in voller Höhe fällig. Nicht beanspruchte Leistungen (Übernachtung, Verpflegung) werden zurückerstattet. Ausgenommen sind Fremdleistungen, die nicht mehr storniert werden können. Der Reiseteilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt auch, wenn der oder die Teilnehmer ein dem Können angemessenes Ersatzprogramm ablehnen.
Abbruch aus Sicherheitsgründen oder zumindest Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht zu beeinflussenden Umständen (z.B. ungünstige Verhältnisse am Berg, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben dem climbnice-Vertreter vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch einer Reise durch Reiseteilnehmer oder climbnice verfahren wir wie oben.
Des weiteren kann climbnice ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen, wenn die ReiseteilnehmerIn die Reise ungeachtet aller Abmahnungen erheblich weiter stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den climbnice-Vertreter und/oder die ReiseteilnehmerIn nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn die ReiseteilnehmerIn sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.

7. Versicherungen für die ReiseteilnehmerIn

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung, die auch Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit deckt.
Unsere Empfehlung:
Würzburger Versicherung-AG, Bahnhofstr. 11, D-97070 Würzburg, www.wuerzburger.com.
Auslandskrankenschein oder Krankenversicherungskarte sollten während der Reise mitgeführt werden.

8. Gewährleistung und Leistungsmängeln

Wird unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Mängelanzeige ist dem Tour- bzw. Kursleiter unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Wird eine Tour/ein Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, vorausgesetzt, Sie haben uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt, die ohne Abhilfe verstrichen ist. Dasselbe gilt, wenn Sie aus einem wichtigen, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen. Eines Abhilfeverlangens mit Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse der ReiseteilnehmerIn gerechtfertigt wird.

9. Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tour-/Kurs-preis beschränkt, soweit ein Schaden der ReiseteilnehmerIn weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die deliktische Haftung von uns sowie von unseren Organen, Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ebenfalls auf den dreifachen Tour-/Kurspreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je ReiseteilnehmerIn und Tour-/Kurs. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, Seilbahnfahrten), wenn diese Leistungen in der Touren-/Kursbeschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für die ReiseteilnehmerIn erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind. Wenn und soweit allerdings für den Schaden eines Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist, haften wir der ReiseteilnehmerIn nach Maßgabe des vorangegangenen Absatzes.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat die ReiseteilnehmerIn innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Tour- /Kursendes gegenüber uns (Adresse s. unten) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann die ReiseteilnehmerIn Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Entsprechende Ansprüche der Kundin/des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour/der Kurs dem Vertrage nach enden sollte. Die gesetzliche Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bleibt unberührt.

12. Für Flugreisen

Bei Flugreisen gelten folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn. Jede Reisende/jeder Reisende ist für die Einhaltung der zu beachtenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben sollten. Sofern es climbnice technisch möglich ist, wird die Kundin/der Kunde von wichtigen Änderungen der Vorschriften vor der Reise informiert. Entstehende Mehrkosten durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt z.B. Naturkatastrophen, wirtschaftliche oder politische Unregelmäßigkeiten, starke Kursschwankungen, Wetter oder streikbedingte Flugverzögerungen usw. sind nicht im Reisepreis inbegriffen.
Im Übrigen gilt die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftunternehmens. Sie verpflichtet den Reiseveranstalter, die ReiseteilnehmerIn über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, der ReiseteilnehmerIn die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er die Reisenden informieren. Wechselt die der ReiseteilnehmerIn als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter die ReiseteilnehmerIn über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicher zu stellen, dass die ReiseteilnehmerIn so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

13. Gerichtsstand

Wolfratshausen

14. Veranstalter

climbnice - Andreas Sippel

15. Inhaber und Leitung:

Andreas Sippel
Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer IFMGA
Kurat-Ostler-Weg 1 ½
D-83646 Bad Tölz
m +49 176 81135162
email info@climbnice.com

16. Bankverbindung

Die Bankverbindung erhalten angemeldete ReiseteilnehmerInnen mit der Buchungsbestätigung.

17. Widerrufsbelehrung

„Widerrufsrecht: Als Kunde von uns haben Sie laut BGB ein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen oder aber – wenn Sie diese Belehrung erst nach Vertragsschluss erhalten haben – innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Sie diese Belehrung erhalten und wir die Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB erfüllt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ihr Widerruf ist zu richten an:

climbnice - Andreas Sippel
Kurat-Ostler-Weg 1 ½
D-83646 Bad Tölz
email info@climbnice.com

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben. Ende der Widerrufsbelehrung“.